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RaceDay Versicherung für Teilnahme – Scooterwerkstatt Mönchengladbach – 07.06.2026

Produktinformationen "RaceDay Versicherung für Teilnahme – Scooterwerkstatt Mönchengladbach – 07.06.2026"

2. RaceDay der Scooterwerkstatt

Sichere dir jetzt deine Teilnahme am 2. RaceDay der Scooterwerkstatt am 07.06.2026 in Mönchengladbach. Veranstalter ist die Scooterwerkstatt GmbH in der Monschauerstraße 36, 41068 Mönchengladbach; das Fahrgelände befindet sich gegenüber bei der Fahrschule B2M.

Die Teilnahmegebühr beträgt 9,99 € und dient zur Deckung von Versicherung und allgemeinen Umkosten der Veranstaltung. Beginn ist um 10:00 Uhr, das Ende ist gegen 17:00 Uhr geplant.​

Veranstaltungsdetails

  • Veranstaltung: 2. RaceDay der Scooterwerkstatt
  • Datum: 07.06.2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
  • Veranstalter: Scooterwerkstatt GmbH
  • Adresse: Monschauerstraße 36, 41068 Mönchengladbach
  • Fahrgelände: gegenüber bei der Fahrschule B2M
  • Kontakt: verkauf@scooterwerkstatt.de | +49 2161 2955286

 

Teilnahme

Teilnehmen dürfen Erwachsene sowie Jugendliche ab 16 Jahren mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern. Erwachsene müssen vor Ort einen Haftungsausschluss unterzeichnen; bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

Eigene E-Scooter können mitgebracht werden. Zusätzlich werden kostenlose Leihscooter zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich möglicher späterer Änderungen.

Zuschauer sind erlaubt, ausdrücklich erwünscht und haben freien Eintritt. Eine maximale Teilnehmerzahl ist aktuell nicht vorgesehen; es sind mehrere Rennläufe geplant.

 

Fahrzeuge und Ausrüstung

Zugelassen sind ausschließlich E-Scooter. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich Motorleistung, Akku oder Fahrzeuggewicht.

Festes Schuhwerk ist Pflicht. Ein Helm sowie Motorrad-Schutzkleidung werden aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, sind aber keine Teilnahmevoraussetzung.

 

Wichtige Hinweise

Die Veranstaltung findet unabhängig vom Wetter statt. Die Teilnahmegebühr ist vom Umtausch ausgeschlossen, das Ticket kann jedoch auf eine andere Person übertragen werden.

Bei einer Übertragung müssen sämtliche erforderlichen Erklärungen erneut vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies gilt insbesondere für den Haftungsausschluss sowie bei Jugendlichen zusätzlich für die Einverständniserklärung der Eltern.

Besonders wichtig

Gefahren wird ausschließlich auf dem abgesperrten Gelände und nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Dieser Hinweis ist besonders wichtig, da auf dem Fahrschulgelände auch E-Scooter ohne Straßenzulassung gefahren werden dürfen.​

Ebenso wichtig: Auf dem Gelände dürfen auch deutlich schnellere Fahrzeuge als im normalen Straßenverkehr bewegt werden. Dazu können E-Scooter mit etwa 60 km/h, 70 km/h oder sogar 100 km/h gehören.

 

Die Scooterwerkstatt GmbH ist Veranstalter des Events, mit freundlicher Unterstützung der B2M Fahrschule.

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